Die Voraussetzung für die Kostenübernahme der Autismustherapie ist das Vorliegen einer gesicherten Autismus-Spektrum-Störung. Diese wurde von einem Facharzt (z.B. einem Psychiater, Neurologen oder dem SPZ) bescheinigt und ein entsprechendes Fachgutachten sollte zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen.
Die Klienten bzw. deren gesetzliche Vertreter reichen beim zuständigen Sozialträger einen Antrag auf Kostenübernahme nach §35a SGB VIII oder §§53, 54 SGB XII ein. In Wuppertal ist für Kinder bis
18 Jahre ohne Intelligenzminderung das Jugendamt der Stadt Wuppertal, Fachdienst für
Eingliederungshilfe zuständig.
Bei positivem Entscheid teilt der Kostenträger den Umfang der Maßnahme in Form eines Stundenkontingents mit. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Bedarf der Klientinnen und
Klienten und nach den in Absprache mit dem Kostenträger bewilligten Stundenanzahl.
Nach Ende einer Therapiemaßnahme kann in Absprache mit dem Kostenträger ein bestimmtes Stundenkontingent für Rückfallprophylaxe oder plötzlich auftretenden Beratungsbedarf (z.B.
Krisenintervention) vereinbart werden.
Praxis Buchholz in Wuppertal
Wir bieten Psychotherapie für Kinder und Jugendliche und für Menschen mit Autismus an. Von Montag bis Freitag sind wir für Sie da und bemühen uns jedem zu helfen.
Natürlich können sich auch Privatpatienten jederzeit bei uns melden.
Hier finden Sie uns
Praxis Buchholz
Herr Thomas Buchholz
Langerfelder Str. 98A
42389 Wuppertal
Telefon: 0202 693 516 30
E-Mail: anmeldung@kjp-buchholz.de
Beachten Sie bitte unsere telefonischen Sprechzeiten:
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