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Neu: Psychotherapie für Erwachsene - wir stellen vor.

Liebe PatientInnen,


ab 01.06.2022 startet unsere Kollegin Frau Annika Kudla. Frau Kudla ist approbierte Psychologische Psychotherapeutin. Im Folgenden finden Sie Informationen zu ihrem Behandlungsspektrum.

Wer wird behandelt?
Frau Kudla behandelt alle Personen über 18 Jahre, die den Verdacht auf eine psychische Erkrankung oder eine subjektiv empfundene emotionale Belastung haben. Auch bereits bei gesicherter Diagnose (Vordiagnose eines Facharztes,  Krankenhauses o.ä.) kann Frau Kudla eine Behandlung beginnen.


Was wird behandelt?
Es werden alle psychischen Erkrankungen behandelt. Hier eine beispielhafte Auswahl:

  • Depression, auch Erschöpfungsdepression und "Burnout"
  • Ängste, wie z.B. soziale Ängste ("Sozialphobie") oder spezifische Ängste (z.B. Blut- und Spritzenphobie)
  • Zwangserkrankungen
  • Anpassungsprobleme und Traumata ("Posttraumatische Belastungsstörung")
  • Persönlichkeitsstörungen oder -Akzentuierungen (schließt auch die emotional-instabile Persönlichkeit, "Borderline-Störung") ein
  • Schizophrenie oder schizo-affektive Störungen
  • Autismus-Spektrum-Störung

 

Wie wird behandelt?
Frau Kudla macht sich ein genaues Bild von dem Problem (sog. "Erklärungsmodell") und entwickelt ausgehend von Ihren Zielen gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Behandlungsplan. Bei der Durchführung jedes Behandlungsschrittes kommen Methoden aus verschiedenen Verfahren zum Einsatz. Frau Kudla nutzt z.B. Elemente aus der dialektisch-behavioralen Therapie (DBT), aus der achtsamkeitsbasierten Psychotherapie (ACT / MBSR - mindfulnes based stress reduction), Schematherapie  sowie Methoden der kognitiven und klassischen Verhaltenstherapie.


Was sind die Voraussetzung für eine Psychotherapie bei Frau Kudla?
Personen, die über 18 Jahre alt sind und die eine psychotherapeutische Unterstützung benötigen, können ein Erstgespräch bei Frau Kudla vereinbaren. Voraussetzung ist die Klärung der Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung.

  • Privatversicherte: Bitte nehmen Sie vor dem Erstgespräch Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf - hier gibt es große Unterschiede in der Kostenübernahme für Psychotherapie.
  • Gesetzlich Versicherte: Wir streben die Kostenübernahme durch alle gesetzlichen Krankenkassen an. In vielen Fällen ist die Kostenübernahme derzeit nur durch das sog. Kostenerstattungsverfahren möglich. Hierzu beraten wir Sie gern!

 

Wie kann ein Erstgespräch vereinbart werden?
Hierzu füllen Sie bitte den Anmeldebogen unserer Praxis aus, den Sie gleich auf der Startseite finden. Bitte füllen Sie den Bogen so genau wie möglich aus, insbesondere auch die Punkte "Grund der Anmeldung" und "Krankenkasse". Lesen Sie bitte auch das Kleingedruckte. Wenn Sie uns den Bogen abgegeben haben, melden wir uns telefonisch für die Vereinbarung eines Erstgespräches.

 

Weitere Fragen? Rufen Sie uns gern an!
Thomas Buchholz & Team